FWG: Freie Waehlergemeinschaft Gernsheim - unser Grundsatz:

Die Wählergemeinschaften leisten überparteiliche von parteipolitischen und weltanschaulichen Ideologien freie und sachbezogene Arbeit. Sie fühlen sich nur den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet.

Die Wählergemeinschaften verstehen sich als gesellschaftliche Gruppe von parteiungebundenen Bürgern, die auf kommunaler, sowie auf Kreisebene an der politischen Willensbildung mitwirken.

Wer sind wir?

  • Wir sind neutrale Bürger der Stadt Gernsheim
  • Wir sind aktiv, aber keiner politischen Partei verpflichtet
  • Wir kennen keinen Fraktionszwang
  • Wir sind eine gesellschaftliche Gruppe der Parteilosen

Aber wir betrachten uns als notwendige und wichtige Ergänzung zu den politischen Parteien. Unabhängigkeit ist unsere Stärke, wir sind Freie Wähler!


Auszug aus der Satzung des Ortsvereins der Freien Waehlergemeinschaft (FWG) - Verein und Mitgliedschaft:


1. Name, Sitz, Grundhaltung, Geschaeftsjahr
  1. Der Ortsverein führt den Namen "Freie Wählergemeinschaft" (Kurzform FWG) und steht als demokratische Organisation auf dem Boden des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
  2. Der Sitz des Ortsvereines ist 64579 Gernsheim, Landkreis Groß-Gerau.
  3. Als Briefadresse gilt die des amtierenden Vorsitzenden.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Zweck
  1. Zweck des Vereins ist die Zusammenfassung parteiunabhängiger Bürger mit dem Ziel, gemeinsam eine angemessene Vertretung ihrer Interessen in den lokalen und regionalen Körperschaften zu erreichen.
  2. Der Ortsverein will in freier und toleranter Grundhaltung eine sachbezogene und im Interesse der Bürger liegende Kommunalpolitik betreiben.